Angeklagte wegen Betrugs vor Gericht

Weil sie als Hebamme in 27 Fällen Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet haben soll, die den Versicherten hätten privat in Rechnung gestellt werden müssen, muss sich eine Angeklagte aus Lingen heute in einem Berufungsverfahren vor der 7. kleinen Strafkammer verantworten. Die Taten betreffen den Zeitraum von Januar 2015 bis Februar 2018. Das Amtsgericht in Lingen sprach die 59-Jährige mit Urteil von September 2019 vom Verdacht des Betruges frei. Das Amtsgericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Krankenkasse ein Schaden entstanden sei. Die Angeklagte soll bewusst falsch abgerechnet haben. Hier richte sich die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen. Zu dem Termin sind die üblichen Beteiligten und vier Zeugen geladen.

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