Angeklagte entgeht Haftstrafe durch Antritt einer Drogenentzugstherapie

Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern eine zur Tatzeit 20-jährige Frau wegen gewerbsmäßigen Betruges in vier Fällen zu einer Jugendstrafe von einen Jahr und neun Monaten verurteilt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die drogenabhängige Angeklagte habe zugesichert, heute eine Drogenentzugstherapie anzutreten. Das überprüfe die Staatsanwaltschaft. Daher sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Frau musste sich vor Gericht verantworten, weil sie im vergangenen Jahr in drei Fällen Handys und einem anderen Fall ein Notebook über Auktionsportale im Internet verkauft haben soll, ohne die Artikel zu liefern. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie nie die Absicht gehabt habe, die zum Kauf angebotene Ware zu liefern.

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