Das Landgericht Osnabrück hat das Berufungsverfahren eines 55-jährigen Angeklagten aus Twist auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht Meppen wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dies teilte das Landgericht mit. Der 55-Jährige soll im Oktober 2021 als Hauptsekretär im Justizvollzugsdienst und Angestellter der JVA Meppen einen Strafgefangenen mit der Faust zweimal ins Gesicht geschlagen haben, wodurch der Strafgefangene Schmerzen und Prellungen erlitten haben soll.