Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern zwei zum Tatzeitpunkt 18-jährige Angeklagte in einem Verfahren wegen schwerer Fahrrad-Diebstähle verurteilt. Eine dritte Angeklagte wurde freigesprochen. Nach Angaben des Amtsgerichts müssen die beiden Angeklagten Geldauflagen in Höhe von 400 Euro bzw. 200 Euro an die Landeskasse zahlen. Der zweite Angeklagte muss außerdem weitere 200 Euro an den Geschädigten erbringen. Zudem wurde er zu einem Freizeitarrest verurteilt und ihm wurde aufgegeben, Kontakt zu einer psychologischen Beratungsstelle aufzunehmen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Juli 2022 gemeinschaftlich ein Pedelec in Nordhorn in einem Wert von rund 5000 Euro geklaut haben. Im August sollen sie zudem versucht haben, zwei Räder im Nordhorner Stadtpark zu entwenden. Dieses wurde von den Eigentümern der Räder beobachtet. Die Zeugen haben versucht, eine Flucht der beiden Angeklagten durch Festhalten zu verhindern. Die Angeklagten haben daraufhin auf die Eigentümer der Räder eingeschlagen.