Das Amtsgericht Nordhorn hat einen Mann aus der Grafschaft Bentheim wegen Leistungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. In einer Mitteilung des Hauptzollamtes Osnabrück heißt es, der Mann habe Sozialleistungen bezogen und gleichzeitig eine Beschäftigung aufgenommen, ohne dies zu melden. Dadurch erhielt er rund 2.500 Euro zu Unrecht. Aufgefallen war der Betrug durch einen automatischen Datenabgleich der Bundesagentur für Arbeit, der sogenannten DALEB-Abfrage. Die Informationen wurden an das Hauptzollamt Osnabrück weitergegeben. Die Beamten nahmen die Ermittlungen auf und brachten den Fall zur Anklage.
