Das Amtsgericht Nordhorn hat einen Angeklagten wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 2.000 Euro bezahlen. Der Angeklagte war laut dem Amtsgericht mit dem Auto über die BAB 30 nach Deutschland eingereist. Bei einer Grenzkontrolle in Bad Bentheim-Gildehaus wurden ca. 30 Gramm Kokain bei ihm gefunden.