Das Amtsgericht Nordhorn hat einen Angeklagten wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus den Niederlanden kommend über die A 30 nach Deutschland eingereist ist. Dabei führte er 12 kg Marihuana bei sich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.