Amtsgericht Nordhorn verurteilt Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern einen Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in drei Fällen Marihuana in der Größenordnung von 3 g bis zu 50 g erworben hat und in zwei Fällen Marihuana in der Größenordnung von ca. 10 g bis 100 g besessen hat. Dieses hat er teilweise selbst zuvor aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt. Dem Angeklagten wurde im Rahmen der Bewährung zudem aufgegeben, eine Drogenberatung aufzunehmen und, falls erforderlich, eine Drogentherapie zu absolvieren.

Facebook
LinkedIn

Programm