Das Amtsgericht Nordhorn hat einen Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Handeltreibens mit Cannabis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das teilt das Gericht mit. Dem Mann war zuvor vorgeworfen worden, mit Marihuana und Kokain Handel getrieben zu haben. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

