Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern einen Angeklagten wegen Geldwäsche zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das teilt das Amtsgericht mit. Dem Mann wurde vorgeworfen, sein Konto unbekannten Hintermännern zur Verfügung gestellt zu haben. Auf dieses haben verschiedene Betrugsopfer unterschiedliche Geldbeträge überwiesen. Dabei war ein Gesamtschaden von 4400 Euro entstanden. In das Urteil wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr einbezogen.