Amtsgericht Nordhorn verurteil Mann für Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern einen Mann wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, etwa 1 kg Marihuana und 500 Ecstasy-Tabletten unerlaubt eingeführt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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