Nachdem zwei Angeklagte nicht zur Verhandlung vom Amtsgericht Nordhorn erschienen sind, hat das Gericht in ihrer Abwesenheit Strafbefehle gegen sie erlassen. Laut Amtsgericht wurde gegen die weibliche Angeklagte eine Geldstrafe von 2.700 Euro verhängt, der männliche Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Ihnen wurde vorgeworfen, als Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung für mehrere Mitarbeiter nicht im gebotenen Umfang abgeführt zu haben. Dabei soll es sich um insgesamt 154 Fälle gehandelt haben.