Amtsgericht Nodhorn wieder geöffnet

Das Amtsgericht Nordhorn hat seinen Dienstbetrieb in einem erweiterten Umfang wieder aufgenommen. Das hat ein Gerichtssprecher heute mitgeteilt. Das Gebäude wird zu den üblichen Öffnungszeiten wieder geöffnet. Besucher dürfen das Nordhorner Amtsgericht aber nur betreten, wenn sie ein berechtigtes Anliegen haben. Dazu gehören Sitzungsteilnahmen, Antragstellungen oder andere Dienstgeschäfte im Gericht. Der Sitzungsbetrieb im Straf-, Zivil- und Familiengerichtsbereich und anderen Rechtsgebieten wird zwar wieder aufgenommen, aber nicht in vollem Umfang. Damit die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden können, werden je nach Sitzungssaal nur zwei bis fünf Zuschauer zugelassen. Zum Schutz der Mitarbeiter und der Besucher sollen im Gericht Mund-Nasen-Schutzmasken getragen werden. Das Amtsgericht bittet Besucher, entsprechende Masken selber mitzubringen.

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