Das Amtsgericht Meppen hat einen 43-jährigen Angeklagten wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, wird die Strafe auf Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll sich am 14. August 2024 in Twist kinder- und jugendpornographische Dateien verschafft haben. Er soll Dateien mit Bildern von Kindern und Jugendlichen aus dem Internet heruntergeladen haben. Diese soll er dann auf verschiedenen Datenträgern gespeichert haben. Insgesamt seien bei einer Durchsuchung 8357 kinderpornografische und 2080 jugendpornografische Dateien aufgefunden worden.

