Amtsgericht Meppen verurteilt 34-jährigen Mann aus Haren zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe

Das Amtsgericht Meppen hat einen 34-jährigen Mann wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann aus Haren hatte 2017 über das Internet 250 Gramm einer getrockneten Wurzelrinde im Internet gekauft. Darin enthalten war ein Wirkstoff, der unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Drei Jahre später sind bei 34-Jährigen im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mehr als 2100 Ecstasy-Tabletten, knapp 17 Gramm Kokain, rund 24 Gramm MDMA, 32 Gramm Marihuana sowie weitere Betäubungsmittel und szenetypische Utensilien gefunden worden. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte die Betäubungsmittel in seiner Wohnung gestreckt, portioniert und verpackt hat, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen.

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