Amtsgericht Meppen: 35-jähriger Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweijähriger Freiheitsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Meppen hat einen 35-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen im Juli 2024 als Inhaftierter in der Justizvollzugsanstalt Meppen dem stellvertretenden Vollzugsabteilungsleiter im Gespräch mit einem Heftklammergerät auf den Kopf und Oberkörper geschlagen zu haben. Im Anschluss soll er den Vollzugsabteilungsleiter im Flur in eine Glasvitrine gestoßen haben. Einen weiteren Justizvollzugsbeamten soll er daraufhin mit einem Regenschirm am rechten Oberarm geschlagen haben. Die zwei Vollzugsbeamten sollen unter anderem Prellungen und Platzwunden davongetragen haben.

Facebook
LinkedIn

Programm