Das Amtsgericht Lingen hat einen Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, soll der Angeklagte in der Nacht vom 29. Juli auf den 30. Juli 2023 versucht haben die Geschädigte gegen ihren Willen zu küssen. Als sie den Kuss ablehnte, soll er ihren Oberkörper auf den Boden gedrückt haben, sodass sie angab, keine Luft mehr zu bekommen. Dann sei er mit seiner rechten Hand unter ihr Oberteil gefahren und habe sie an der linken Brust berührt. Die Geschädigte habe erneut erwähnt, dass sie dies nicht möchte und soll den Angeklagten weggeschoben haben. Der Angeklagte habe daraufhin seine Hand in die Hose der Geschädigten und unter ihren Slip geführt und sie an der Vulva berührt. Schließlich sei es der Geschädigten gelungen, den Angeklagten wegzudrücken, aufzustehen und wegzulaufen