Agentur für Arbeit Nordhorn weist auf die Frist für die Meldepflicht von schwerbehinderten Menschen hin

Die Agentur für Arbeit Nordhorn hat darauf hingewiesen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitenden noch bis zum 31. März 2024 gemeldet haben müssen, dass sie schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Nach Angaben der Arbeitsagentur müssen bei Unternehmen dieser Größe mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderte Menschen besetzt sein. Die Frist um diese Beschäftigungsdaten anzuzeigen könne nicht verlängert werden. Die Anmeldung ist auch hier möglich. Wer der Beschäftigungspflicht nicht nachkommt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen, die aus der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt wird.

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