Agentur für Arbeit Nordhorn erinnert an Übermittlung der Daten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Die Agentur für Arbeit Nordhorn weist darauf hin, dass Unternehmen bis Ende März die Daten über die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen übermitteln müssen. Wie die Agentur mitteilt, sind Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss eine Ausgleichsabgabe leisten. Die Übermittlung der Beschäftigungsdaten aus dem Vorjahr kann online über die Homepage http://www.iw-elan.de erfolgen. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

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