Ab morgen gilt die Lockerung der Zwei-Personen-Regel

Ab morgen gilt eine neue Verordnung des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Neu ist unter anderem die Lockerung der bisherigen Zwei-Personen-Regel. Demnach darf eine Person im öffentlichen Raum nicht nur mit Personen aus dem eigenen Hausstand zusammen sein, sondern auch mit Personen aus einem einzigen weiteren Hausstand. Das gilt zum Beispiel für Treffen mit einer anderen Familie im Park oder einem anderen Paar im Restaurant. Untersagt sind weiterhin Treffen, bei denen das Abstandsgebot gefährdet wird. Dazu gehören Partys jeglicher Art. Davon ausgenommen sind Hochzeiten und Beerdigungen. Hier wurde der Umfang des engsten Familien- und Freundeskreises von 10 auf 20 Teilnehmende erhöht.

Einen Überblick über alle Regeln der neuen Verordnung gibt es hier

Symbolfoto (c) Euregio-Klinik Nordhorn

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