Ab dem 19. Juni ist eine regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen Pflicht. Dies teilt der TÜV NORD Station Lingen mit. Das Reisen ohne eine gültige Plakette kann zu einem Bußgeld und gefährlichen Zwischenfällen führen. Die Gasprüfung kann unabhängig von der Hauptuntersuchung erfolgen und muss alle zwei Jahre erneuert werden. Zudem ist eine Gasprüfung bei der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs, nach Umbauten oder Änderungen der Gasanlage und nach Wiederinbetriebnahme nach längerer Stilllegung notwendig. Besteht ein Wohnmobil oder Wohnwagen die Gasprüfung nicht, hat das keine direkten Auswirkungen auf die Hauptuntersuchung, es sei denn, sicherheitsrelevante Bauteile wie die Heizung werden geprüft.