880 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht erhalten – 3.000 Euro Strafe für Mann aus Nordhorn

Weil er zu Unrecht Sozialleistungen bezogen hat, muss ein Mann aus Nordhorn 3.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das hat das Hauptzollamt Osnabrück mitgeteilt. Der Nordhorner hatte 2020 einen Antrag auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit gestellt. Dabei hatte er nicht angegeben, dass er einer geringfügigen Beschäftigung nachging. Während er die Erwerbstätigkeit verschwieg, konnte der Mann zu Unrecht rund 880 Euro Arbeitslosengeld I kassieren. Neben der Geldstrafe muss der Nordhorner die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen, so Christian Heyer, der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück in der Mitteilung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Bild (c) Hauptzollamt Osnabrück

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