63-Jähriger aus Lingen vom Landgericht Osnabrück zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren die Berufung eines 63-Jährigen aus Lingen als unbegründet verworfen. Das teilt das Landgericht jetzt mit. Der Mann wurde vom Amtsgericht Meppen wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Dem 63-Jährigen wird vorgeworfen, vor dem Hintergrund zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen dem Geschädigten sowie der Lebensgefährtin des Angeklagten am 24. Mai 2023 den Geschädigten an seiner Anschrift aufgesucht zu haben. Als er diesen in dessen Auto sitzend vorgefunden haben soll, soll er ihn geschlagen und gebissen haben. Dabei habe er außerdem gedroht, ihn umzubringen, sollte dieser nochmals Kontakt zu seiner Lebensgefährtin aufnehmen. Die Kosten des Berufungsverfahrens muss der Angeklagte tragen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm