61-jähriger Geschäftsführer aus Lathen wegen Betrug vor Landgericht Osnabrück

Das Landgericht Osnabrück verhandelt heute im Falle von Betrug durch einen 61-jährigen Angeklagten aus Lathen. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten im August wegen Vorenthaltens von Arbeitsendgelt in 13 Fällen und wegen Betruges zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 45 Euro. Gegen den Angeklagten wurden im Mai und August 2021 zwei Strafbefehle wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt sowie wegen Betruges erlassen. Der Angeklagte hat den jeweiligen Einspruch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Der Angeklagte hat die rechtskräftig festgestellten Handlungen im Zeitraum von Februar bis September 2020 als Geschäftsführer eines in Lathen ansässigen Unternehmens begangen. Insgesamt ist ein Betrag in Höhe von fast 19.000 Euro nicht abgeführt worden. Die Betrugstat ist im Zeitraum von Mai 2019 bis Mai 2020 begangen worden. Der Angeklagte hat sich zahnärztlich behandeln lassen, obwohl ihm bewusst war, dass er den von den Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht abgedeckten Anteil der ärztlichen Honorarforderung nicht begleichen kann.

Symbolbild

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