Das Amtsgericht Lingen hat einen 60-jährigen Mann wegen Betruges zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt. Wie das Hauptzollamt Osnabrück mitteilt, hatte der Mann rund 1300 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht erhalten, weil er seine neu aufgenommene Beschäftigung nicht dem zuständigen Leistungsträger, der Agentur für Arbeit, meldete. Diese entdeckte den Betrug. Das Hauptzollamt Osnabrück leitete die Ermittlungen ein. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt.