Eine 60-jährige Lathenerin wurde in einem Berufungsverfahren vom Landgericht Osnabrück wegen Veruntreuung zu einer Bewährungshaftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Nach Angaben des Landgerichts wurde dabei das Urteil des Amtsgerichtes Papenburg vom vergangenen Mai aufgehoben und neu gefasst. Das Amtsgericht hatte die Angeklagte im Mai zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Die Lathenerin war im Januar 2021 als Betreuerin tätig und hatte sich auch um die Vermögenssorge des Betreuten gekümmert. Die 60-jährige Frau richtete einen Dauerauftrag über einen monatlichen Betrag von 50 Euro bei der Bank des Betreuten ein und wollte damit eine Geldstrafe ausgleichen. Das Amtsgericht Papenburg hatte sie bereits im Oktober 2022 wegen Veruntreuung zu der Geldstrafe verurteilt. Das Urteil vom vergangenen Oktober wurde auch in das Urteil mit einbezogen. Der Dauerauftrag war mit der Geldstrafe der Angeklagten verrechnet worden. Das Landgericht hat die Einziehung der Taterträge von 520 Euro angeordnet.