59-Jähriger aus Esterwegen wegen Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren einen 59-Jährigen aus Esterwegen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Nach Angaben des Gerichts soll der Angeklagte am 17. Januar 2024 als Busfahrer einen Schulbus gefahren haben. Es habe einen Rückstau gegeben, wodurch sich die Schranke im Eingangsbereich nicht mehr schließen ließ. Der 59-Jährige soll die Schülerinnen und Schüler dazu aufgefordert haben, weiter in den Bus hineinzugehen. Diese sollen seiner Aufforderung nicht nachgekommen sein. Der Angeklagte soll daraufhin die Schranke manuell zugeschoben haben. Er habe wissentlich eine Schülerin, die sich im unmittelbaren Bereich hinter der Schranke befand, gewaltsam zurückgedrängt. Sie habe eine Prellung am Oberarm davongetragen.

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