Das Landgericht Osnabrück hat das Berufungsverfahren einer 55-jährigen Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Papenburg als unbegründet verworfen. Wie das Gericht mitteilt, wurde die Angeklagte wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Sie soll im Januar 2024 als Autofahrerin über öffentliche Straßen aus den Niederlanden bei Rhede nach Deutschland eingereist sein und hierbei etwa 1.000 Gramm Kokain mit sich geführt haben. Die Betäubungsmittel sollten zum Weiterverkauf durch andere Personen bestimmt gewesen sein. Die Kosten des Berufungsverfahrens muss die Angeklagte tragen.