Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil gegen einen 52-jährigen Angeklagten vom Amtsgericht Meppen aufgehoben und neu gefasst. Wie das Gericht mitteilt, wurde der 52-Jährige zuvor wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. So soll der 52-Jährige am 29. Juni 2023 mit dem Fahrrad aus den Niederlanden kommend nach Deutschland eingereist sein und dabei 370 Gramm Amphetamin und 0,6 Gramm Morphin mit sich geführt haben. Das Amphetamin wollte er weiterverkaufen.