500.000 Euro nicht angemeldet: Amtsgericht Osnabrück spricht Strafbefehl gegenüber 57-jährigen Mann aus Lingen aus

Gegenüber einem 57-jähriger Mann aus Lingen wurde heute vom Amtsgericht Osnabrück ein Strafbefehl ausgesprochen, weil er Einnahmen in der Höhe von rund 500.000 Euro nicht angemeldet hatte. Das geht aus einem Bericht des NDR hervor. Demnach hatte das Amtsgericht eine einjährige Bewährungsstrafe ausgesprochen, da der Angeklagte nicht bei dem Prozesstermin erschienen war. Die Staatsanwaltschaft habe den Strafbefehl dazu beantragt. Der Mann soll das Geld als Arbeitsvermittler in einem Zeitraum von 2015 bis 2021 gegenüber dem Staat nicht gemeldet haben. Eine Sprecherin des Amtsgerichts Osnabrück habe dem NDR mitgeteilt, dass das Finanzamt inzwischen fast 200.000 Euro von dem Mann eintreiben konnte. Ein Strafbefehl kann bei der Abwesenheit des Angeklagten als Ersatz für ein Gerichtsurteil ausgesprochen werden.

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