Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren das Urteil des Amtsgerichts Papenburg teilweise aufgehoben und neu gefasst. Das Amtsgericht hatte einen 49-jährigen Angeklagten im Dezember 2023 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Handelns mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte in einem Gewächshaus in Surwold Cannabispflanzen gezüchtet. Im Oktober 2021 waren 1,2 Kilogramm Cannabis bei ihm sichergestellt worden. Der 49-Jährige hatte Berufung eingelegt. Das Landgericht hat ihn nun zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.