47-Jähriger in Schüttorf wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

In Schüttorf hat die Strafkammer ein Urteil in den Verhandlungen gegen einen 47-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung gesprochen. Die Strafkammer sah es als bewiesen an, dass der Angeklagte im vergangenen Januar einen Zeugen hinter dessen Garage gelockt hat. Dazu hatte er behauptet, dass hinter der Garage eine hilfebedürftige Person liege. Dort hat der Täter dem Zeugen grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der Zeuge ging in die Knie. Daraufhin trat der Täter ihm dreimal in den Rücken. Als eine Zeugin versuchte dem verletzten Mann ins Haus zu helfen, verfolgte der Täter beide. Die Strafkammer hat den Angeklagten jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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