44-jähriger Angeklagter und 42-jährige Angeklagte aus Papenburg verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat einen 44-jährigen Angeklagten aus Papenburg unter anderem wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten verurteilt. Eine 42-jährige Angeklagte wurde unter anderem wegen Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. In ihrer gemeinsamen Wohnung haben die Angeklagten Kokain, Heroin und Streckmittel aufbewahrt, so das Gericht. Die Betäubungsmittel seien für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. Die Angeklagten sollen außerdem griffbereit einen geladenen Schreckschussrevolver, ein Messer mit einer 41cm langen Klinge und einen Schlagstock besessen haben.

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