43-Jähriger wegen Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe vom Landgericht zu sieben Monaten Bewährungshaft verurteilt

Der 43-Jährige der sich heute unter anderem wegen des Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe und eines Schlagringes in einem Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten musste, wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Angaben des Landgerichts wurde das Urteil auf Berufung der Staatsanwaltschaft neu verfasst. Der Angeklagte war im Oktober 2022 vom Amtsgericht Papenburg zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte soll die Waffen im Oktober 2021 in seinem Auto in Papenburg bei sich gehabt haben. Dabei soll ihm bewusst gewesen sein, dass er die Waffen nicht führen durfte.

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