40-Jähriger unter anderem wegen Drogenbesitzes zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Meppen hat einen 40-Jährigen wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das teilt das Amtsgericht mit. Der Mann hatte im Mai 2022 zwei weitere Angeklagte dazu bestimmt, Betäubungsmittel nach Deutschland zu schmuggeln und mit diesen gehandelt. Zudem wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung rund 22 Gramm Amphetamin gefunden.

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