Im Landkreis Grafschaft Bentheim gilt die 3G-Regel ab Sonntag in weiteren Bereichen. Das teilt der Landkreis Grafschaft Bentheim mit. Heute wurde eine Überschreitung der Corona-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt. Der Inzidenzwert liegt heute bei 74,0. Aus diesem Grund gilt ab Sonntag, 29. August, Paragraph 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Demnach weitet sich die 3G- Regel auf weitere Bereiche aus. Wer an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen teilnehmen möchte, in einem Hotel übernachten, in einem Restaurant essen, einen Friseursalon oder ein Fitnessstudio besuchen möchte, muss getestet, vollständig geimpft oder genesen sein. Der Veranstalter oder Betreiber muss einen entsprechenden Nachweis einfordern. Das Infektionsgeschehen wird weiter beobachtet. Stellt der Landkreis die Unterschreitung des Inzidenzwertes „Neuinfiezierte“ von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen fest, so erfolgt eine Aufhebung dieser Regelungen.
Symbolbild