Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung eines 38-Jährigen als unbegründet verworfen und den Angeklagten wegen Bedrohung in vier Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung, sowie wegen Sachbeschädigung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Gifhorn vom 21. Mai zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das hat das Landgericht mitgeteilt. Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht Nordhorn im Februar wegen Bedrohung in zwei Fällen, Beleidigung in zwei Fällen sowie wegen Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Der 38-Jährige soll im alkoholisierten Zustand im April 2022 in Nordhorn eine andere Person angerufen und sie beleidigt haben. Außerdem soll er die Person bedroht haben. Im Mai 2022 soll er zweimal in einer Pflegediensteinrichtung angerufen haben und die Mitarbeiter bedroht haben, sie zu vergasen. Am selben Tag habe er seiner ehemaligen Lebensgefährtin per Textnachricht geschrieben, er werde sie umbringen. Danach habe er sich zu der Wohnung begeben und ihr Fenster mit einer Flasche beworfen, wobei ein Sachschaden von 900 Euro entstand. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.