37-jähriger Meppener wegen Diebstahls zu zehn Monaten in einer Entziehungsanstalt verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat einen 37-jährigen Meppener in einem Berufungsverfahren wegen Diebstahls zu einer Bewährungshaftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wurde angeordnet, die zehn Monate in einer Entziehungsanstalt zu verbringen. Das Landgericht teilt mit, dass der 37-jährige Mann vom Amtsgericht Meppen im Dezember 2022 zu einer Gefängnishaftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Er soll Ende April 2022 in einem Baumarkt Waren im Wert von etwa 400 Euro gestohlen haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

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