Das Amtsgericht Meppen hat eine 37-jährige Frau aus dem Emsland wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt. Laut einer Mitteilung des Hauptzollamtes Osnabrück hatte die Frau im April vergangenen Jahres eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen und gleichzeitig Arbeitslosengeld I bezogen. Der Betrug war durch eine automatisierte Prüfung der Agentur für Arbeit aufgefallen. Bei automatisierten Prüfungen werden in regelmäßigen Abständen von Arbeitgebern gemeldete Personaldaten mit Arbeitslosendaten verglichen. Die Leistungsempfängerin hätte die Agentur für Arbeit als Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufgenommen hatte. Neben der Geldstrafe muss die 37-Jährige die zu viel erhaltenen Beiträge zurückzahlen.
Foto (c) Hauptzollamt Osnabrück