Das Landgericht Osnabrück hat das Berufungsverfahren gegen einen 33-jährigen Angeklagten aus Haselünne aufgehoben und neu gefasst. Wie das Gericht mitteilt, wurde der 33-Jährige wegen vorsätzlicher Brandstiftung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte soll im August 2022 einen Schuppen in Esterwegen angezündet haben, der sich im Abstand von einem Meter zu einem Mietshaus befunden haben soll. Das Feuer im Metallschuppen soll ebenfalls auf Teile des Hauses übergegangen sein, wovon der Angeklagte ausgegangen sein soll. Es soll ein Sachschaden in Höhe von 20.000 Euro entstanden sein. Zudem soll er ebenfalls in Esterwegen einen Strohballen angezündet haben, wobei ein Sachschaden von 1000 Euro entstand. Außerdem soll er ein Strauchwerk sowie eine Grasfläche und eine Hecke angezündet haben, die eine Waldschule umgrenzte. Dies verursachte einen Sachschaden von etwa 6000 Euro. Der 33-jährige Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.