Das Landgericht Osnabrück hat das Berufungsverfahren des Amtsgerichts Papenburg gegen einen 33-jährigen Angeklagten aus Papenburg als unbegründet verworfen. Wie das Landgericht mitteilt, wurde der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und einer Woche verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im August 2023 eine weitere Person mit seinem Fahrrad umgefahren zu haben. Er soll dem Opfer daraufhin mehrfach mit der Faust ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen haben. Die Kosten des Berufungsverfahrens muss der Angeklagte tragen.