33-jähriger Angeklagter aus Meppen wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat einen 33-jährigen Angeklagten aus Meppen wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in sechs Fällen schuldig gesprochen. Das teilt das Landgericht Osnabrück auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle mit. Gegen den Angeklagten wurde wegen eines Falles eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt. Wegen weiterer fünf Fälle wurde, unter Einbeziehung eines weiteren Urteils, eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten ausgeurteilt. Das Landgericht Osnabrück hatte den Angeklagten im September 2020 wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zehn Fällen unter Einbeziehung einer vorherigen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren sowie wegen schweren sexuellen Missbrauches eines Kindes zu einer weiteren Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 10. Februar 2021 das Urteil des Landgerichts teilweise auf. Das Verfahren wurde teilweise eingestellt. Die Sache wurde im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm