32-Jähriger wegen Verbreitung kinderpornographischer Inhalte zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Das Amtsgericht Meppen hat einen 32-jährigen Mann wegen Verbreitens kinderpornographischer Schriften in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann soll im Mai und August 2023 über einen Messenger Dateien mit kinderpornographischen Inhalten an andere Nutzer gesendet haben. Außerdem soll er sich auf sein Mobiltelefon und sein Laptop Dateien mit Bildern und Videos zusenden lassen haben, die unter 14 Jahre alte Jungen und Mädchen unbekleidet und in anreißerischer Weise zeigen. Bei einer Durchsuchung auf seinen Geräten sollen mehr als 4.000 kinderpornographische und 120 jugendpornographische Dateien gefunden worden sein.

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