Unter anderem wegen des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen und dem Herstellen und Führen einer Sprengstoffvorrichtung hat das Amtsgericht Meppen einen 32-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Mann soll im Januar des vergangenen Jahres versucht haben, mit einer selbst hergestellten Bombe ein Waldstück in Haren in Brand zu setzen. Ein Förster hatte den Sprengkörper entdeckt. Die Bombe war mit einem seitenverkehrten Hakenkreuz bemalt. Auch dieser Verstoß wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen floss in das Urteil ein. Der 32-Jährige soll vergeblich versucht haben, die Bombe mit Wunderkerzen zu entzünden. Weil bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten verbotene Waffen und Gegenstände gefunden wurden und der 32-Jährige unerlaubt Betäubungsmittel besessen hat, sind auch diese Vergehen im Urteil berücksichtigt worden.