31-Jähriger Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren gegen einen 31-jährigen Mann aus Bad Bentheim das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn aufgehoben und neu gefasst. Das Amtsgericht Nordhorn hatte den Mann im Dezember 2024 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der 31-Jährige soll Ende 2023 und Anfang 2024 mit einem Auto in Bad Bentheim und Schüttorf unterwegs gewesen sein, ohne eine Fahrerlaubnis zu haben. In Bad Bentheim war er von der Polizei angehalten und kontrolliert worden. In Schüttorf hatte er sich einer Verkehrskontrolle zunächst entziehen können, war dann von der Polizei aber gestellt worden. Die Strafe von sieben Monaten wird nun zur Bewährung ausgesetzt.

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