30-Jähriger unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Meppen hat einen 30-jährigen Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge und unerlaubten Herstellens von Cannabis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das hat das Gericht mitgeteilt. Dem Mann war vorgeworfen worden, mit Cannabis Handel getrieben und dieses auch in der Wohnung hergestellt zu haben. Außerdem soll er im November 2023 ein Kraftfahrzeug geführt haben, ohne eine entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen. Das Amtsgericht hat die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

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