Ab Freitag gilt im Landkreis Emsland die 3-G-Regel. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Hintergrund ist der Leitindikator Neuinfizierte, der nunmehr seit fünf Werktagen in Folge über 50 liegt. Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist folglich per Allgemeinverfügung durch den Landkreis, der Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen nur noch auf vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen beschränkt. Dazu gehört zum Beispiel die Teilnahme an Veranstaltungen von bis 1000 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen oder auch der Besuch in Restaurants, Theatern, Kinos, Zoos oder Freizeitparks. Weiter müssen auch bei der Inanspruchnahme von körperlichen Dienstleistungen Nachweise vorgelegt werden. Ausgenommen von der 3-G-Regel sind unter anderem religiöse Veranstaltungen oder auch Sitzungen von politischen Gremien. Die 3-G-Regel gilt im Landkreis Emsland ab Freitag den 15. Oktober.
Symbolfoto © Markus Winkler / pixabay