29-jähriger Emsländer wegen Betrugs zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt

Ein 29-jähriger Angeklagter aus dem Emsland ist am vergangenen Freitag in einem Gerichtsverfahren vom Landgericht Osnabrück wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Außerdem wird von dem Angeklagten ein Wertersatz von 6.400 Euro eingezogen. Das Landgericht teilt mit, dass sich der Angeklagte gegenüber einer nicht identifizierten Person bereit erklärt haben soll, als „Abholer“ für eine Gruppierung zu fungieren. Die Gruppierung kontaktierte ältere Opfer per Telefon und spielte ihnen vor, dass die Polizei am Telefon sei. Dadurch wurden die Opfer dazu gebracht, ihre Wertgegenstände an falsche Polizeibeamte zu übergeben, um diese vermeintlich unter anderem vor Einbrüchen zu schützen. Der Angeklagte soll dabei die Opfer als „Abholer“ persönlich aufgesucht und die Tatbeute entgegengenommen haben. Dabei ging der Emsländer davon aus, dass er mit etwa 40.000 Euro im Monat entlohnt werden würde. Der 29-Jährige muss die Kosten des Verfahrens zahlen. Wegen der Einziehungsentscheidung werden die notwendigen Auslagen zu 97 % der Staatskasse auferlegt.

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