Das Amtsgericht Nordhorn hat einen 28-jährigen Angeklagten wegen Verabredung zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Das teilt das Amtsgericht mit. Der 28-Jährige soll sich an einem Drogenlabor beteiligt haben. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.