27-Jähriger muss sich nach Geldautomaten-Aufbruch vor Landgericht verantworten

Weil er an einem Geldautomaten-Aufbruch in Haren beteiligt gewesen sein soll, muss sich ein 27-Jähriger aus Bochum heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Im April 2019 soll er mit seinen Komplizen in den Supermarkt eines Freizeitparks in Haren eingebrochen sein. Dort sollen die Täter gewaltsam einen Geldautomaten geöffnet und mehr als 100.000 Euro gestohlen haben. Außerdem soll ein Sachschaden von über 25.000 Euro entstanden sein. Wer die Komplizen des Mannes waren, konnte nicht ermittelt werden. Das Amtsgericht Meppen hat den 27-Jährigen im vergangenen November bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm